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An dieser Stelle soll die Überwachung der Schwangerschaft - so wie sie in den Mutterschaftsrichtlinien geregelt ist – kurz wiedergegeben werden. Die normale Schwangerschaft dauert 40 Wochen. Die Untersuchungen bei Ihrem Gynäkologen erfolgen in den ersten 32 Wochen alle 4 Wochen, ab 32 Schwangerschaftswochen alle 2 Wochen. Bei jeder Vorstellung bei Ihrem Frauenarzt erfolgt dabei eine gynäkologische Untersuchung mit Beurteilung des Höhenstandes der Gebärmutter, eine Blutdruckmessung, Gewichtsmessung sowie eine Untersuchung des Urins. Durch diese Untersuchungen lassen sich u.a. eine drohende Frühgeburtlichkeit, die Entwicklung einer Gestose (= „Schwangerschafts-vergiftung“), die Entwicklung eines Gestationsdiabetes (= „Schwangerschaftszucker“) erkennen. Zusätzlich erfolgen zu verschiedenen Zeitpunkten der Schwangerschaft Blutabnahmen, bei denen v.a. die Blutgruppe und der Immunstatus bzgl. bestimmter Infektionserkrankungen überprüft wird.
Weiterhin sind im Schwangerschaftsverlauf 3 Ultraschalluntersuchungen vorgeschrieben zu den Zeitpunkten 9.-12. Woche, 19.-22. Woche und 29.-32. Woche. Diese Ultraschalluntersuchungen dienen v.a. auch der Erkennung bzw. dem weitgehenden Ausschluß von kindlichen Fehlbildungen und der Überprüfung der zeitgerechten Entwicklung des Kindes.Weiteres wichtiges Instrument in der Schwangeschaftsüberwachung ist das CTG (= Cardio-Tokographie). Hierbei werden die kindlichen Herztöne und eventuell vorhandene Wehentätigkeit aufgezeichnet. I.d.R. kommt das CTG im letzten Schwangerschaftsdrittel zum Einsatz.